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Warum und wofür ist die Einschaltung

eines Sachverständigen sinnvoll?

 

1. EX POST - Wenn es schon Fast zu spät ist 
Circa 1,3 Mio. Verkäufer, Vermittler, Berater verkaufen ca. 50 Mio. Verbrauchern Produkte der Finanzmärkte. Dabei werden lt. Darstellungen der Kriminalpolizei jedes Jahr in Deutschland aufgrund Fehl- und Falschberatung, aber auch durch Betrug, ca. 20 bis 30 Milliarden Euro an Schäden verursacht. 
Gemäß den neueren gesetzlichen Bestimmungen sind umfangreiche Aspekte bei der Beratung von Kunden zu beachten. Insbesondere muss der Kunde auf individuelle mögliche Auswirkungen und Wechselwirkungen im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Abschluss von Finanzdienstleistungen hingewiesen werden. Seine persönlichen Interessen sind bei der Beratungsleistung zu berücksichtigen.
Dass es dabei immer häufiger zu Problemen kommt liegt daran, dass die Produkte bzw. Dienstleistungen immer komplexer werden und über die Schaffung von Kombiprodukten eine Transparenz oft auf der Strecke bleibt. Zudem ist im Nachhinein das Beratungsgespräch wegen mangelnder Nachvollziehbarkeit ein beliebter Streitpunkt.
Es bleibt also nicht aus, dass zunehmend auch die Gerichte urteilen müssen, ob ein Verkaufs- / Beratungsgespräch korrekt verlaufen ist bzw. eine Finanz- und Vermögensanalyse ordnungsgemäß erstellt oder ein Produkt gehalten hat was versprochen wurde aber auch ob ein Schaden entstanden ist bzw. welche Höhe realistisch ist.

 

 Aber was ist tatsächlich zwischen Anbieter und Kunde abgelaufen? Wie hätte ein Ablauf aussehen müssen? Wurde die persönliche Situation hinreichend berücksichtigt? Hat der Anleger seinen Berater hinreichend und offen zu seiner Situation informiert? Hierzu müssen die Gerichte bzw. die rechtlichen Vertreter der Parteien alle Aspekte zu den involvierten Produkten bzw. Dienstleistungen beachten und die marktüblichen Gegebenheiten kennen. Gerichte, Behörden, Anwälte aber auch letztlich die betroffenen Parteien sind damit meistens überfordert und benötigen daher einen Gutachter, der die komplexen Zusammenhänge und Wechselwirkungen eines “Unternehmen Privathaushalt” erkennt, die Usancen der Marktteilnehmer versteht und Problemstellungen sowie Produkte analysieren kann. Damit schafft er für Gerichte, Behörden und/oder Parteivertreter die notwendige Transparenz zur rechtlichen Entscheidungsfindung. Möglicherweise entfällt sogar eine Bemühung der Gerichte, indem die streitigen Parteien den Sachverständigen als Schiedsgutachter für eine neutrale und außergerichtliche Klärung heranziehen. Häufig ist allein schon ein Vorgutachten zur überschlägigen Klärung der Positionen ausreichend und somit eine günstigst mögliche Beilegung von Streitigkeiten gegeben. 
2. EX-ANTE - Vorbeugen ist besser als heilen 
 
Wie stellen Sie sich Ihren idealen Ratgeber in Geldangelegenheiten vor?
 

Vermutlich ist er vertrauenswürdig, kompetent, sympathisch und - vor allem – neutral.
 
Und wie ist Ihr Berater wirklich?
 Er ist - hoffentlich - vertrauenswürdig, kompetent, sympathisch und - neutral kann er kaum sein,
denn er ist entweder in einem Finanzdienstleistungsunternehmen angestellt, oder er lebt von Provisionen. Die fehlende Neutralität werden Sie Ihrem Berater auch nicht vorwerfen, denn er muss ja schließlich von irgend etwas leben.
Haben Sie aber einmal darüber nachgedacht, wie wichtig gerade diese Neutralität für Sie ist? Dass Sie viel Geld sparen könnten, wenn z.B. eine Kapitalanlage vor Ihrer Unterschrift von neutraler Stelle geprüft würde?
 
Aber wer kann schon davon leben, neutral zu sein?
Nur jemand, dem Sie seine Neutralität honorieren, den Sie dafür bezahlen, dass er neutral bleibt: der Sachverständige für Kapitalanlagen und private Finanzplanung
 
Was ist das BESONDERE an diesem Sachverständigen?
Der Sachverständige benötigt ein komplexes Erfahrungsniveau, speziell zu den gebräuchlichsten Geld- und Kapitalanlagen, Finanzierungen, Immobilien, sog. Steuersparmodellen und letztlich auch bezüglich der notwendigen Finanzplanungsleistungen.
Er muss mindestens 30 Jahre alt sein und über mindestens 10 Jahre praktische Berufserfahrung in allen Segmenten seines Fachbereiches verfügen. Kaufmännisches Know-how und mehrjährige Erfahrung bei der Erstattung von Gutachten sowie ein breites Basiswissen, aber auch ein einwandfreier Leumund oder geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sind unabdingbare Grundlagen.
Aufgrund des komplexen Sachverständigenwesens muss er eine sehr aufwendige, kosten- und zeitintensive Weiterbildung betreiben, um auf dem neuesten Stand der Entwicklungen zu bleiben, denn das private Finanzmanagement wird immer schwieriger: Nicht nur die ständig sich ändernde Gesetzgebung, sondern auch immer neue Produkte auf dem großen Markt der Finanzdienstleistungen müssen kritisch geprüft und auf ihre möglichen Folgen für Sie als Mandant untersucht werden.
Im Bereich Forschung und Entwicklung setzt er sich bereits mit möglichen zukünftigen Problemstellungen auseinander.
 
Der Sachverständige ist gesetzlich zur Neutralität verpflichtet.
 
Das ist wichtig für Sie, besonders auf dem unübersichtlichen Gebiet von Finanzdienstleistungen, also immer wenn es um Ihr Geld geht. So findet man den Sachverständigen oft als Berater im Beirat eines Unternehmens oder in der Funktion als neutraler Mittler in Erbschafts- oder Scheidungsangelegenheiten. Er ist gesuchter Partner in öffentlichen Gremien oder als Referent bzw. Dozent engagiert.
 
Was geschieht nun, wenn Sie - vielleicht in einer speziellen Angelegenheit - den Rat eines Sachverständigen einholen wollen ?
 
Sie vereinbaren einen Termin. Dieser Termin ist für Sie kostenlos. Sie können dabei in aller Ruhe schildern, was Sie beschäftigt. Er wird sich ein Bild machen, wird herausfinden, wie er Ihnen helfen kann, z.B. bei der Finanzierung Ihres Bauvorhabens, wenn Sie Ordnung in Ihre Vermögensangelegenheiten bringen wollen, wenn es um die Beurteilung verschiedener Angebote für eine Kapitalanlage oder die Planung Ihrer Finanzen geht und natürlich auch, wenn Sie für eine bestimmte Investition ein Gutachten benötigen.
Wahrscheinlich wird der Sachverständige Ihnen anbieten, erst einmal eine umfassende Bestandsaufnahme zu machen, denn oft ist das Ergebnis daraus schon die halbe Lösung für Sie. Hier werden bereits erste Handlungsansätze erkennbar. Mit diesen können Sie die Lösung oft selbst in Angriff nehmen. Wenn Sie dabei die Unterstützung Ihres Sachverständigen wünschen, wird er mit Ihnen alle sinnvollen Handlungsalternativen erörtern und bewerten.
Im Rahmen der Handlungsansätze kann auch die Investition in eine bestimmte Anlage sinnvoll erscheinen. Hierzu können nun die für Sie geeigneten Produkte bzw. Anbieter gesucht und wiederum bewertet werden. Auch dabei ist Ihnen der Sachverständige durch seine Neutralität von großem Nutzen. Dieser Nutzen kommt Ihnen auch bei der Kaufentscheidung und gegebenenfalls bei der Unterschrift unter einen Vertrag zugute.
Sie sehen, dass Sie jeden einzelnen Schritt alleine gehen oder dabei die Unterstützung Ihres Sachverständigen in Anspruch nehmen können.
Eine für Sie interessante Möglichkeit ist, dass Sie Ihren Sachverständigen mit einer Vollmacht ausstatten, so dass er alles für Sie erledigen kann. Er wird dann für Sie verhandeln, Angebote einholen, prüfen, gegebenenfalls mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt sprechen . . .
Eines wird er allerdings nicht tun: Er wird niemals versuchen, Ihnen etwas zu verkaufen. Das darf er nicht als Sachverständiger, und er hätte auch nichts davon, denn
er darf keine Provisionen annehmen.
Seine Aufgabe ist es, für Sie alle verfügbaren Informationen zu sammeln, diese zu bewerten und alles so verständlich aufzubereiten, dass Sie Ihre Entscheidungen treffen können.
Dabei ersetzt er weder einen Vermögensverwalter, noch den Banker oder Ihren Versicherungsvermittler. Er ist vielmehr als Ihr “Coach” darauf bedacht, deren Leistungen, Kosten und Angebote für Sie zu prüfen bzw. überwachen, damit ein bestmögliches Ergebnis zustande kommt.  Das also bringt Ihnen privat der Sachverständige für Kapitalanlagen, Finanzplanung und Vermögensbewertung:
 
Entscheidungssicherheit
 
Dieser beruhigende Vorteil kann durch eine Betreuungsvereinbarung auf Dauer gesichert werden.
  
 Fazit
Finanzentscheidungen haben häufig existentiellen Charakter oder sind Grundlage für den Erhalt bzw. die Steigerung des Lebensstandards. Die entsprechenden Produkt - und Dienstleistungsangebote werden immer komplexer und undurchschaubarer. Berufliche und private Anforderungen binden oft Zeit, die eigentlich für eine kritische Würdigung von Finanzentscheidungen notwendig wäre.
Nur ein verhältnismäßig geringer Anteil der laufenden Bruttoeinkünfte aus der beruflichen Tätigkeit stehen für den Vermögensaufbau zur Verfügung. Dieser, mit großem Aufwand hart erarbeitete Wert, darf keinen unnötigen Risiken ausgesetzt sein und muss sinnvoll, auf die persönlichen Gegebenheiten und Vorgaben abgestimmt, investiert werden.
Mangelnde Zeit, fehlendes Know-how oder Missverständnisse führen denn auch sehr oft zu kostenintensiven und stressigen Auseinandersetzungen mit dem Anbieter, einem Berater oder Vermittler. Als letzter Ausweg wird dann entweder aufgrund von Unsicherheiten ein schlechter Abschluss einfach (frustriert) hingenommen oder der Rechtsweg eingeschlagen. Jetzt kommt was kommen muss:
 
Eine der Parteien beauftragt den Sachverständigen als Parteigutachter oder
das Gericht fordert den Sachverständigen als Gerichtsgutachter an.
 
Daher: Den Sachverständigen VORHER fragen!
 

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 Telefon : 0211 - 2 38 20 40 - Telefax: 0211 -  23 40 46 - E-Mail: Nomrosky@finanzplanungsgutachter.de