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Aber was ist tatsächlich zwischen Anbieter
und Kunde abgelaufen? Wie hätte ein Ablauf aussehen müssen? Wurde die
persönliche Situation hinreichend berücksichtigt? Hat der Anleger seinen
Berater hinreichend und offen zu seiner Situation informiert? Hierzu
müssen die Gerichte bzw. die rechtlichen Vertreter der Parteien alle
Aspekte zu den involvierten Produkten bzw. Dienstleistungen beachten und
die marktüblichen Gegebenheiten kennen. Gerichte, Behörden, Anwälte aber
auch letztlich die betroffenen Parteien sind damit meistens überfordert
und benötigen daher einen Gutachter, der die komplexen Zusammenhänge und
Wechselwirkungen eines “Unternehmen Privathaushalt” erkennt, die Usancen
der Marktteilnehmer versteht und Problemstellungen sowie Produkte
analysieren kann. Damit schafft er für Gerichte, Behörden und/oder
Parteivertreter die notwendige Transparenz zur rechtlichen
Entscheidungsfindung. Möglicherweise entfällt sogar eine Bemühung der
Gerichte, indem die streitigen Parteien den Sachverständigen als
Schiedsgutachter für eine neutrale und außergerichtliche Klärung
heranziehen. Häufig ist allein schon ein Vorgutachten zur überschlägigen
Klärung der Positionen ausreichend und somit eine günstigst mögliche
Beilegung von Streitigkeiten gegeben.
2. EX-ANTE - Vorbeugen ist besser als heilen
Wie stellen Sie sich Ihren idealen Ratgeber in Geldangelegenheiten vor?
Vermutlich ist er vertrauenswürdig,
kompetent, sympathisch und - vor allem – neutral.
Und wie ist Ihr Berater wirklich?
Er ist - hoffentlich - vertrauenswürdig, kompetent, sympathisch und -
neutral kann er kaum sein,
denn er ist entweder in einem Finanzdienstleistungsunternehmen
angestellt, oder er lebt von Provisionen. Die fehlende Neutralität
werden Sie Ihrem Berater auch nicht vorwerfen, denn er muss ja
schließlich von irgend etwas leben.
Haben Sie aber einmal darüber nachgedacht, wie wichtig gerade diese
Neutralität für Sie ist? Dass Sie viel Geld sparen könnten, wenn z.B.
eine Kapitalanlage vor Ihrer Unterschrift von neutraler Stelle geprüft
würde?
Aber wer kann schon davon leben, neutral zu sein?
Nur jemand, dem Sie seine Neutralität honorieren, den Sie dafür
bezahlen, dass er neutral bleibt: der Sachverständige für Kapitalanlagen
und private Finanzplanung
Was ist das BESONDERE an diesem Sachverständigen?
Der Sachverständige benötigt ein komplexes Erfahrungsniveau, speziell zu
den gebräuchlichsten Geld- und Kapitalanlagen, Finanzierungen,
Immobilien, sog. Steuersparmodellen und letztlich auch bezüglich der
notwendigen Finanzplanungsleistungen.
Er muss mindestens 30 Jahre alt sein und über mindestens 10 Jahre
praktische Berufserfahrung in allen Segmenten seines Fachbereiches
verfügen. Kaufmännisches Know-how und mehrjährige Erfahrung bei der
Erstattung von Gutachten sowie ein breites Basiswissen, aber auch ein
einwandfreier Leumund oder geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sind
unabdingbare Grundlagen.
Aufgrund des komplexen Sachverständigenwesens muss er eine sehr
aufwendige, kosten- und zeitintensive Weiterbildung betreiben, um auf
dem neuesten Stand der Entwicklungen zu bleiben, denn das private
Finanzmanagement wird immer schwieriger: Nicht nur die ständig sich
ändernde Gesetzgebung, sondern auch immer neue Produkte auf dem großen
Markt der Finanzdienstleistungen müssen kritisch geprüft und auf ihre
möglichen Folgen für Sie als Mandant untersucht werden.
Im Bereich Forschung und Entwicklung setzt er sich bereits mit möglichen
zukünftigen Problemstellungen auseinander.
Der Sachverständige ist gesetzlich zur Neutralität verpflichtet.
Das ist wichtig für Sie, besonders auf dem unübersichtlichen Gebiet von
Finanzdienstleistungen, also immer wenn es um Ihr Geld geht. So findet
man den Sachverständigen oft als Berater im Beirat eines Unternehmens
oder in der Funktion als neutraler Mittler in Erbschafts- oder
Scheidungsangelegenheiten. Er ist gesuchter Partner in öffentlichen
Gremien oder als Referent bzw. Dozent engagiert.
Was geschieht nun, wenn Sie - vielleicht in einer speziellen
Angelegenheit - den Rat eines Sachverständigen einholen wollen ?
Sie vereinbaren einen Termin. Dieser Termin ist für Sie kostenlos. Sie
können dabei in aller Ruhe schildern, was Sie beschäftigt. Er wird sich
ein Bild machen, wird herausfinden, wie er Ihnen helfen kann, z.B. bei
der Finanzierung Ihres Bauvorhabens, wenn Sie Ordnung in Ihre
Vermögensangelegenheiten bringen wollen, wenn es um die Beurteilung
verschiedener Angebote für eine Kapitalanlage oder die Planung Ihrer
Finanzen geht und natürlich auch, wenn Sie für eine bestimmte
Investition ein Gutachten benötigen.
Wahrscheinlich wird der Sachverständige Ihnen anbieten, erst einmal eine
umfassende Bestandsaufnahme zu machen, denn oft ist das Ergebnis daraus
schon die halbe Lösung für Sie. Hier werden bereits erste
Handlungsansätze erkennbar. Mit diesen können Sie die Lösung oft selbst
in Angriff nehmen. Wenn Sie dabei die Unterstützung Ihres
Sachverständigen wünschen, wird er mit Ihnen alle sinnvollen
Handlungsalternativen erörtern und bewerten.
Im Rahmen der Handlungsansätze kann auch die Investition in eine
bestimmte Anlage sinnvoll erscheinen. Hierzu können nun die für Sie
geeigneten Produkte bzw. Anbieter gesucht und wiederum bewertet werden.
Auch dabei ist Ihnen der Sachverständige durch seine Neutralität von
großem Nutzen. Dieser Nutzen kommt Ihnen auch bei der Kaufentscheidung
und gegebenenfalls bei der Unterschrift unter einen Vertrag zugute.
Sie sehen, dass Sie jeden einzelnen Schritt alleine gehen oder dabei die
Unterstützung Ihres Sachverständigen in Anspruch nehmen können.
Eine für Sie interessante Möglichkeit ist, dass Sie Ihren
Sachverständigen mit einer Vollmacht ausstatten, so dass er alles für
Sie erledigen kann. Er wird dann für Sie verhandeln, Angebote einholen,
prüfen, gegebenenfalls mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt
sprechen . . .
Eines wird er allerdings nicht tun: Er wird niemals versuchen, Ihnen
etwas zu verkaufen. Das darf er nicht als Sachverständiger, und er hätte
auch nichts davon, denn
er darf keine Provisionen annehmen.
Seine Aufgabe ist es, für Sie alle verfügbaren Informationen zu sammeln,
diese zu bewerten und alles so verständlich aufzubereiten, dass Sie Ihre
Entscheidungen treffen können.
Dabei ersetzt er weder einen Vermögensverwalter, noch den Banker oder
Ihren Versicherungsvermittler. Er ist vielmehr als Ihr “Coach” darauf
bedacht, deren Leistungen, Kosten und Angebote für Sie zu prüfen bzw.
überwachen, damit ein bestmögliches Ergebnis zustande kommt. Das also
bringt Ihnen privat der Sachverständige für Kapitalanlagen,
Finanzplanung und Vermögensbewertung:
Entscheidungssicherheit
Dieser beruhigende Vorteil kann durch eine Betreuungsvereinbarung auf
Dauer gesichert werden.
Fazit
Finanzentscheidungen haben häufig existentiellen Charakter oder sind
Grundlage für den Erhalt bzw. die Steigerung des Lebensstandards. Die
entsprechenden Produkt - und Dienstleistungsangebote werden immer
komplexer und undurchschaubarer. Berufliche und private Anforderungen
binden oft Zeit, die eigentlich für eine kritische Würdigung von
Finanzentscheidungen notwendig wäre.
Nur ein verhältnismäßig geringer Anteil der laufenden Bruttoeinkünfte
aus der beruflichen Tätigkeit stehen für den Vermögensaufbau zur
Verfügung. Dieser, mit großem Aufwand hart erarbeitete Wert, darf keinen
unnötigen Risiken ausgesetzt sein und muss sinnvoll, auf die
persönlichen Gegebenheiten und Vorgaben abgestimmt, investiert werden.
Mangelnde Zeit, fehlendes Know-how oder Missverständnisse führen denn
auch sehr oft zu kostenintensiven und stressigen Auseinandersetzungen
mit dem Anbieter, einem Berater oder Vermittler. Als letzter Ausweg wird
dann entweder aufgrund von Unsicherheiten ein schlechter Abschluss
einfach (frustriert) hingenommen oder der Rechtsweg eingeschlagen. Jetzt
kommt was kommen muss:
Eine der Parteien beauftragt den Sachverständigen als Parteigutachter
oder
das Gericht fordert den Sachverständigen als Gerichtsgutachter an.
Daher: Den Sachverständigen VORHER fragen! |